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Steuern für Selbstständige 2026 in Deutschland: Der komplette Überblick

Person prüft Belege und Rechnungen mit Taschenrechner und Laptop, Steuern für Selbstständige

Die Steuern für Selbstständige zu verstehen heißt, keine böse Überraschung vom Finanzamt zu bekommen. Als Selbstständiger oder Freiberufler zahlst du Einkommensteuer, oft Umsatzsteuer und je nach Tätigkeit Gewerbesteuer. Dieser Leitfaden erklärt, was 2026 anfällt, wann und wie viel du zurücklegen solltest.

Freiberufler oder Gewerbe — der entscheidende Unterschied

Die erste Weiche ist deine Einstufung. Freiberufler (etwa Ärzte, Anwälte, Journalisten, viele IT- und Kreativberufe) zahlen keine Gewerbesteuer und brauchen kein Gewerbe anzumelden. Gewerbetreibende melden ein Gewerbe an und zahlen zusätzlich Gewerbesteuer.

Die gute Nachricht: Die Gewerbesteuer fällt erst ab einem Freibetrag von 24.500 € Gewinn an, und für natürliche Personen wird sie weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet. Kläre deine Einstufung früh, denn sie bestimmt deine Pflichten. Schätze deine Belastung mit unserem Brutto-Netto-Rechner.

Umsatzsteuer und die Kleinunternehmerregelung

Grundsätzlich fällt auf deine Honorare Umsatzsteuer an (Standardsatz 19%). Du weist sie auf Rechnungen aus, führst sie ans Finanzamt ab und darfst die Vorsteuer aus deinen Betriebsausgaben gegenrechnen.

Wer klein anfängt, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen: Bei einem Umsatz von maximal 25.000 € im Vorjahr und voraussichtlich unter 100.000 € im laufenden Jahr weist du keine Umsatzsteuer aus und musst keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Das ist einfacher, aber du kannst dann auch keine Vorsteuer ziehen — bei hohen Anschaffungen kann der Verzicht auf die Regelung günstiger sein.

Einkommensteuer und Vorauszahlungen

Auf deinen Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben) zahlst du Einkommensteuer nach dem normalen Tarif. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 € — erst darüber wird Steuer fällig, danach steigt der Satz von 14% bis 45%.

Anders als bei Angestellten behält niemand die Steuer ein. Das Finanzamt setzt daher vierteljährliche Vorauszahlungen fest, fällig am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Deinen Gewinn ermittelst du meist per Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Wichtig: Die erste Steuernachzahlung kann hoch ausfallen, weil sie oft mit der ersten Vorauszahlung zusammentrifft — lege von Anfang an zurück.

Ein weiterer Punkt, den viele übersehen: Als Selbstständiger bist du für deine Krankenversicherung selbst verantwortlich, und die Beiträge können erheblich sein — freiwillig gesetzlich oder privat. Sie zählen zwar zu den absetzbaren Vorsorgeaufwendungen, müssen aber erst einmal aus dem Gewinn bezahlt werden. Plane diesen festen Posten von Anfang an ein, ähnlich wie die Steuerrücklage. Wer Steuer, Umsatzsteuer und Krankenversicherung gemeinsam zurücklegt, gerät bei den Quartalsterminen nicht in die Bredouille und behandelt sein Nettoeinkommen realistisch statt den vollen Zahlungseingang als verfügbar.

Betriebsausgaben: dein legaler Steuerhebel

Du zahlst Steuern auf den Gewinn, nicht auf den Umsatz, deshalb senken saubere Betriebsausgaben deine Steuer legal. Absetzbar ist, was betrieblich veranlasst und belegt ist:

  • Arbeitsmittel, Software, Fachliteratur und Fortbildung.
  • Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale.
  • Beruflich genutztes Fahrzeug, Reisekosten, Telefon und Internet anteilig.
  • Beiträge zur Kranken- und Altersvorsorge im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen.

Trenne private und geschäftliche Konten und hebe alle Belege auf. Denk früh an die Altersvorsorge, die du als Selbstständiger selbst organisieren musst — siehe unseren Leitfaden zur besten Altersvorsorge und den Rentenrechner.

Ein weiterer Hebel sind Investitionen: Größere Anschaffungen kannst du über die Nutzungsdauer abschreiben (AfA), geringwertige Wirtschaftsgüter oft sofort. Und über die Vorsteuer holst du dir bei umsatzsteuerpflichtiger Tätigkeit die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer zurück. Das macht den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung interessant, wenn du am Anfang viel investierst. Wichtig ist, solche Entscheidungen nicht nur steuerlich zu treffen: Eine Anschaffung lohnt sich, weil du sie brauchst, nicht allein, weil sie «von der Steuer absetzbar» ist — abgesetzt wird immer nur ein Teil, den Rest zahlst du selbst.

Termine und Liquidität

Selbstständigkeit heißt auch Fristen einhalten: die Umsatzsteuervoranmeldung (monatlich oder vierteljährlich), die Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu den vier Quartalsterminen und die jährliche Steuererklärung mit EÜR. Versäumnisse kosten Verspätungszuschläge.

Das größte Risiko ist nicht der Steuersatz, sondern die Liquidität: zum Zahltermin kein Geld zurückgelegt zu haben. Die goldene Regel: Lege Steuer und Umsatzsteuer sofort beim Zahlungseingang beiseite, auf ein separates Konto, und budgetiere nur den Rest. Behandle die vereinnahmte Umsatzsteuer als durchlaufenden Posten, der dir nicht gehört.

Der Fehler, der die Kasse jedes Selbstständigen ruiniert

Der Kernfehler ist nicht der Steuersatz, sondern Umsatz mit Gewinn zu verwechseln und Geld auszugeben, das längst dem Finanzamt gehört. 3.000 € Zahlungseingang sind nicht 3.000 € für dich: Umsatzsteuer, Einkommensteuer und ggf. Gewerbesteuer gehen noch ab.

Die Lösung ist einfach, aber diszipliniert: getrennte Konten, bei jedem Eingang Steuern zurücklegen, Vorauszahlungen einplanen und einen Puffer halten. Dieser Artikel ist Bildungsinhalt, keine persönliche Steuerberatung — prüfe Sätze, Fristen und Regeln beim Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums und eine neutrale Übersicht in der Wikipedia; für den Einzelfall hilft ein Steuerberater.

Häufige Fragen

Auf den Gewinn fällt Einkommensteuer an, nach dem normalen Tarif ab einem Grundfreibetrag von 12.348 € (14% bis 45%). Hinzu kommt in der Regel Umsatzsteuer von 19%, sofern nicht die Kleinunternehmerregelung greift. Gewerbetreibende zahlen zusätzlich Gewerbesteuer, allerdings erst ab 24.500 € Gewinn und weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.
Mit der Kleinunternehmerregelung bist du von der Umsatzsteuer befreit, solange dein Umsatz im Vorjahr maximal 25.000 € betrug und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € bleibt. Du weist dann keine Umsatzsteuer aus und musst keine Voranmeldung abgeben. Der Nachteil: Du kannst auch keine Vorsteuer ziehen, weshalb sich bei hohen Anschaffungen der Verzicht auf die Regelung lohnen kann.
Da bei Selbstständigen niemand die Steuer einbehält, setzt das Finanzamt vierteljährliche Vorauszahlungen fest, fällig am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Sie orientieren sich am erwarteten Gewinn. Besonders im zweiten Jahr kann es teuer werden, weil die erste Nachzahlung mit der ersten Vorauszahlung zusammenfällt, daher solltest du von Anfang an zurücklegen.
Nein. Freiberufler wie Ärzte, Anwälte, Journalisten sowie viele IT- und Kreativberufe zahlen grundsätzlich keine Gewerbesteuer und müssen kein Gewerbe anmelden. Gewerbetreibende zahlen sie, aber erst ab einem Freibetrag von 24.500 € Gewinn, und bei natürlichen Personen wird die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass die Doppelbelastung begrenzt bleibt.
Absetzbar ist, was betrieblich veranlasst und belegt ist: Arbeitsmittel, Software, Fachliteratur, Fortbildung, ein Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Pauschale, ein beruflich genutztes Fahrzeug, Reisekosten sowie Telefon und Internet anteilig. Auch Beiträge zur Kranken- und Altersvorsorge zählen im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen. Da du auf den Gewinn Steuern zahlst, senken saubere Betriebsausgaben deine Steuer legal.
Das hängt von Gewinn und Steuersatz ab, aber eine sichere Gewohnheit ist, bei jedem Zahlungseingang einen festen Anteil auf ein separates Konto zu legen und nur den Rest zu budgetieren. Behandle die vereinnahmte Umsatzsteuer ohnehin als durchlaufenden Posten, der dir nicht gehört. So ist das Geld da, wenn Vorauszahlung, Umsatzsteuer und Nachzahlung fällig werden.
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